Über uns

Kirchengemäße Tarifverträge gestalten!

Der VKDA ist der Arbeitgeberverband für kirchliche und diakonische Anstellungsträger in Norddeutschland

Der Verband kirchlicher und diakonischer Anstellungsträger Nordelbien (VKDA-NEK) ist auf der Basis einer Entscheidung der Synode der Nordelbischen Ev.-Luth. Kirche (NEK) am 26. September 1979 gegründet worden.

Im Jahr 2013 wurde der Verband im Zuge der Bildung der Ev.-Luth. Kirche in Norddeutschland umbenannt in Verband kirchlicher und diakonischer Anstellungsträger in Norddeutschland (VKDA). Er verantwortet heute Tarifverträge, die in Kirche und Diakonie bei seinen Mitgliedern für etwa 40.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten. Die Mitglieder des Verbandes haben die Möglichkeit, sich in arbeits- und tarifrechtlichen Fragen juristisch beraten zu lassen.

Als Mitglied im VKDA hat jeder Anstellungsträger die Möglichkeit, an der Gestaltung der Tarifnormen im Rahmen der Satzung, d.h. über den Gesamtvorstand, die Tarifkommissionen und über die Mitgliederversammlung, mitzuwirken und damit kirchliches und diakonisches Tarifrecht mitzugestalten.


Geschäftsstelle

Verband kirchlicher und diakonischer Anstellungsträger e. V. (VKDA)
Danziger Straße 15-17
20099 Hamburg

Arne Buckentin
Geschäftsführer des VKDA

Ute Roettig
Assistentin der Geschäftsführung

Kontakt
Tel.: 040/52 61 06 60
Fax: 040/52 64 00 39
E-Mail schreiben

Arne Buckentin


Satzung

Neufassung Satzung nach MV 2020 (pdf/112 KB)


Haushalt

Der Haushalt des VKDA mit Erläuterungen und Anlagen liegt in den Räumen der Geschäftsstelle des VKDA in der Danziger Straße 15-17, 20099 Hamburg, zur Einsichtnahme öffentlich aus.


Vorstand

Vorstand im Sinne § 26 BGB (§ 14 der Satzung) sind der Vorsitzende des Gesamtvorstandes (Herr Ralf Stolte), sein erster Stellvertreter (Herr Stefan Rehm) oder sein zweiter Stellvertreter (Herr Olaf Schurad). Der Vorstand führt die Verhandlungen mit Dritten, sofern nicht der Vorsitzende oder der Geschäftsführer (Herr Arne Buckentin) beauftragt wird. Je zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam vertretungsberechtigt.

Verpflichtungserklärungen können im Rahmen der laufenden Geschäftsführung des Verbandes vom Geschäftsführer allein vollzogen werden.